Im Herbst 2017 ist ein Autofahrer auf der B 320 "geblitzt" worden. Er ist um 15 km/h zu schnell gefahren. Doch der Lenker legte Beschwerde ein, wonach es bei der Einmündung in die Ennstal Bundesstraße keinen Hinweis auf das Tempolimit gegeben hätte.

Vor dem Landesverwaltungsgericht bekam der Lenker heuer recht und nun auch im Herbst vom Verfassungsgerichtshof, der die entsprechende Verordnung aufhob. Das teilte das Land Steiermark am Dienstag mit.

Somit gilt der 80er von Straßenkilometer 43,50 bis 44,60 nicht, konkret im  Ortsteil Salza (Mitterberg-Sankt Martin) in Fahrtrichtung Graz.

Die weiteren Tempolimits sind von dieser Entscheidung nicht betroffen, betont man seitens des Verfassungsgerichtshofs.

Ohnehin: Sobald der 80er mit Straßenverkehrszeichen bei Salza korrekt kundgemacht ist, heißt es auch dort wieder: Runter vom Gas.