Pro Tag sind jeweils zwei Überschallflüge zwischen 8 und 16 Uhr   vorgesehen. Geflogen wird beinahe über dem gesamten Bundesgebiet mit Ausnahme von Ballungsräumen. Die Fluggebiete werden in Zusammenarbeit mit der zivilen Flugsicherung festgelegt.

Um den Geräuschpegel möglichst gering zu halten, wird in großen Höhen geflogen.