Die Erkenntnisse des Landesverwaltungsgerichts Steiermark über die gegen die straßen- sowie wasserrechtlichen, erstinstanzlichen Bescheide erhobenen Beschwerden liegen nun vor. „Die Beschwerden der Projektgegner wurden als inhaltlich unbegründet abgewiesen, da die wesentlichen Interessen der Beschwerdeführer durch das Projekt `B 320 - Kreuzung Trautenfels´ nicht beeinträchtigt werden“, freut sich Verkehrslandesrat Anton Lang über einen „weiteren Etappenerfolg“ im Rahmen der Realisierung dieses wichtigen Infrastrukturprojektes im Ennstal. Erst vor einer Woche betonte das Büro des Landesrates, dass die Entscheidung kurz bevorsteht.

Seit vielen Jahrzehnten ist man bemüht, das Verkehrsnadelöhr im Ennstal zu entschärfen, gelungen ist es aber nie - vor allem weil Anrainerinitiativen Einsprüche einlegten und diesen stattgegeben wurde beziehungsweise aufschiebende Wirkung hat. Im Budget ist der Umbau der Kreuzung bereits seit zwei Jahren.