Landeshauptmann Franz Voves hat die Absicht, den Prüfbericht der Gemeindeaufsicht über Trieben der Staatsanwaltschaft zu übermitteln. Es ist der Schluss zulässig, dass sich Verdachtsmomente ergeben haben, die von der Strafverfolgungsbehörde zu klären sind. Es stellt sich die Frage, weshalb die Staatsanwaltschaft nicht längst von sich aus tätig geworden ist. Die Faktenlage ist seit geraumer Zeit öffentlich, allein daraus ergeben sich Anhaltspunkte, die hellhörig machen müssen.