Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat wie erwartet das Urteil gegen die 14 Staatsverweigerer vom "Staatenbund Österreich", die im Jänner des Vorjahres am Landesgericht Graz verurteilt wurden, zum Teil aufgehoben. Die Höchstrichter folgten damit der Empfehlung der Generalprokuratur. Sie hatte die Fragestellung der Berufsrichter an die Geschworenen bezüglich der schwerwiegendsten und spektakulärsten Anklagepunkte Hochverrat und staatsfeindliche Verbindung offenbar für zu unkonkret befunden.