Der dringend tatverdächtige Steirer Friedrich Felzmann (66), der vergangenen Sonntag in Stiwoll zwei Nachbarn getötet haben soll, hat bereits im Jahr 2011 mit Waffengewalt gedroht. Wie das Landesgericht für Strafsachen Graz in einer Presseaussendung am Wochenende mitteilte, war er wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt vor Gericht gestanden. Unterdessen findet sich Felzmann auch auf der Liste von Österreichs meistgesuchten Personen.

Es war der 14. Februar 2011, als der heute 66-Jährige ein E-Mail an das Justizministerium schickte. Darin habe er von "Fehlleistungen von Richterinnen" geschrieben und die Abstellung von "Justizgaunereien" gefordert - "widrigenfalls er nur mehr den Weg zur Waffe sehe", wie es in dem Schreiben des Gerichts heißt. Dadurch habe er versucht, die zuständigen Beamtinnen des Ministeriums "durch gefährliche Drohung mit dem Tod zu einer Amtshandlung" zu nötigen.

Das Landesgericht für Strafsachen listete auch weitere Verfahren auf, die gegen den 66-Jährigen liefen. 2012 brachte die Staatsanwaltschaft Graz einen Strafantrag wegen öffentlicher Beleidigung einer Behörde ein. Der Steirer hatte Flugzettel verteilt, auf denen Vorwürfe gegen das Bezirksgericht Frohnleiten erhoben wurden. 2014 wurde erneut ein Strafantrag gegen ihn eingebracht, diesmal wegen übler Nachrede gegenüber zwei Richtern. Und erst im Mai 2017 folgte ein neuer Strafantrag wegen versuchter Nötigung in einem Exekutionsverfahren.

Alle drei Strafanträge wurden allerdings zurückgezogen, weil in Gutachten festgestellt wurde, dass Felzmann zum Zeitpunkt der Taten zurechnungsunfähig war. Für eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, so das Gericht, sei eine "Anlasstat" notwendig: "Hier verlangt das Gesetz das Vorliegen einer Tat, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist." Und im Fall der üblen Nachrede handelt es sich um einen Tatbestand, auf den bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe steht. Das treffe auch auf den Tatbestand der Nötigung zu.