"Super, Lisa, alles Einser" ist bei der Verteilung der Schulnachrichten am Freitag ebenso wenig erlaubt wie "Leo, den Fünfer in Englisch musst du aber dringend noch ausbessern" – jedenfalls nicht, wenn ein Lehrer das vor den anderen Schülern sagt. Denn die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trifft auch die Schulen. Schulnoten gehören nämlich zu den sogenannten personenbezogenen Daten.