Vor einem Jahr wurde die Straßenverkehrsordnung in Österreich novelliert. Es handelte sich um die 33. Veränderung jenes Gesetzestextes, der in seinen Grundzügen seit dem Jahr 1960 in Kraft ist. Unter anderem wurden in dieser umfassenden Neuversion Änderungen im Bereich der Radfahrer, Schulstraßen, Haltestellen und des Parkens umgesetzt (weitere Details siehe links). Nach einer Eingewöhnungsphase ziehen Vertreter der Exekutive und Verkehrsexperten eine erste Bilanz über einzelne Punkte – und die fällt wenig charmant aus. "Schwammig formuliert" und "schwer kontrollierbar" sind Beschreibungen, die Reinhard Kolm, dem Chef der Wiener Fahrradpolizei, im Ö-1-"Morgenjournal" einfallen, wenn er an die Regeln für das Überholen von Radfahrern durch Pkw-Lenker denkt. Dieses sieht ein Überholen im Freiland mit einem Mindestseitenabstand von zwei Metern und einem Mindestseitenabstand im Ortsgebiet von 1,5 Metern vor. So weit, so verständlich, wären da nicht die Ausnahmeregelungen.