Sie haben sich geliebt, die Steirerin und der Steirer. So sehr, dass es für sie nicht wichtig war, ob das auch auf dem Papier so festgehalten ist. Jahrelang waren sie zusammen, über eine Heirat oder eine eingetragene Partnerschaft haben sie ihre Liebe nicht definiert. Es machte keinen Unterschied. Bis zum Jänner dieses Jahres.

Der Schlaganfall kam plötzlich, der Steirer verstarb. Die Steirerin blieb zurück. Ohne Anrecht auf irgendetwas aus dem gemeinsamen Leben. Die 59-Jährige war Hausfrau, fiel um die Witwenpension um. Sie kämpft nicht nur finanziell, auch gesundheitlich. Sieben Chemotherapien gegen den Lungenkrebs hat sie jetzt schon hinter sich. Ihre 25-jährige Tochter unterstützt sie als Alleinerbin, doch die Situation bleibt angespannt, die Krankheit frisst das Geld regelrecht. Eine Zeit lang ist die Steirerin nicht einmal versichert, weil sie bei ihrem Partner mitvermerkt war.

Nie zu früh

Irgendwann landet die Frau bei Angelika Lilleg, Sozialarbeiterin bei der Caritas. "Der tragische Tod hat dazu geführt, dass eine große finanzielle Not entstanden ist. Vor dem Gesetzgeber gilt es nicht, wenn man nur eine Lebensgemeinschaft hatte, aber keine eingetragene Partnerschaft oder Ehe. Man geht leer aus, hat keinerlei Rechte", warnt Lilleg. Gemeinsam mit "Steirer helfen Steirern" konnte der Betroffenen geholfen werden.

Immer wieder landen ähnliche Fälle bei Lilleg. Sie betont, wie wichtig es ist, sich schon im Vorfeld mit dem Thema Tod auseinanderzusetzen. "Auch wenn der Tod immer noch als Tabu gilt, man sich nicht so gerne damit beschäftigt und noch jung ist. Der Tod kann ja jeden jederzeit treffen. Es ist nie zu früh, um sich vorzubereiten."

Wer etwa nicht heiraten oder seine Partnerschaft eintragen will, der sollte zumindest niederschreiben, was mit dem gemeinsamen Hab und Gut passieren soll. So ein Testament kann man mit einem Notar oder einem Rechtsanwalt errichten. Von einem gemeinsamen Konto, bei dem nur ein Partner als Inhaber aufscheint, rät Lilleg dringend ab, egal wie sehr man alles mit der Partnerin oder dem Partner teilen will: "Das Konto wird im Todesfall stillgelegt. Man hat keinen Zugang dazu, weil die Hinterlassenschaft verwaltet werden muss."

Zeit zum Trauern

Vieles gibt es zu bedenken, wenn es um den Tod geht. Hohe Kosten für die Bestattung und das Grab fallen zum Beispiel an, nachdem ein Mensch gestorben ist. Auch muss man mehrere Behörden und Stellen über den Tod in Kenntnis setzen. Kümmert man sich vorher um das eine oder andere und spricht mit seinen Lieben darüber, "dann ist das am Ende und im Ernstfall kostengünstiger. Und vor allem haben es die Hinterbliebenen um einiges leichter", weiß Lilleg aus ihren 20 Jahren Erfahrung bei der Caritas. "Die Hinterbliebenen sind in einem emotionalen Ausnahmezustand, sie brauchen Zeit zum Trauern."

Die Caritas und "Steirer helfen Steirern" begleiten, informieren und helfen Menschen, deren Leben durch einen Todesfall aus den Fugen geraten ist.