"Ja, auf jeden Fall schuldig", fühlt sich der 24-Jährige, der vor Richter Erik Nauta sitzt. Was er getan hat, daran fehlt ihm aber jede Erinnerung, das Gericht ist allein auf die Ermittlungen der Polizei angewiesen: Am 10. November 2022 fuhr er mit einem gemieteten Mercedes-AMG C 63 mit 476 PS und leider auch mit 1,47 Promille Alkohol im Blut zu schnell durch einen Kreisverkehr in Kalsdorf (Graz-Umgebung). Er geriet ins Schleudern und wickelte den Boliden danach um einen Baum.

Rund eine halbe Stunde arbeitete die Feuerwehr allein daran, den Fahrer und seinen Beifahrer, einen Arbeitskollegen, aus dem Wrack zu schneiden. "Es tut mir wahnsinnig leid, was ich meinem Kollegen angetan habe", sagt er. "Ich würde es gerne rückgängig machen." Kann er nicht. Und sich an den Unfall und die Zeit kurz davor und danach erinnern kann er auch nicht.

Schwere gesundheitliche Folgen

Der Kollege lag mit schweren Kopf- und anderen Verletzungen bis Ende November auf der Intensivstation, erst am 6. April 2023 wurde er aus dem Krankenhaus entlassen. Er braucht jetzt eine 24-Stunden-Pflege, ist psychisch und geistig schwer angeschlagen und kann nicht einvernommen werden. "Das wird noch ein sehr, sehr, sehr langer Weg", sagt sein Anwalt vorsichtig.

Der Fahrer selbst hat ebenfalls schwere körperliche Verletzungen erlitten, Serienrippenbrüche, Kopfverletzungen, Beckenbruch, eine Schulteroperation steht noch aus, dann geht es zur Reha. Wegen der massiven psychischen und körperlichen Folgen des Unfalls wurde die Mutter des 24-jährigen Maurers als Erwachsenenvertreterin bestimmt.

Auf das Leihauto mit Kufsteiner Kennzeichen hatte der Fahrer die Nummerntafeln seiner Mutter montiert. "Wollten Sie, dass man glaubt, das Auto gehört Ihnen?", fragt der Richter. "Ich weiß es nicht." Er erinnert sich nur, dass er vor dem Unfall mit seinem Kollegen in einem Kaffeehaus saß. "Waren Sie oder Ihr Kollege schon vor der Ausfahrt betrunken?", fragt Staatsanwalt Johannes Winklhofer. "Ich habe keinerlei Erinnerung. Ich wollte einfach eine schöne Zeit mit meinem Kollegen haben. Einmal ein Auto fahren, das man nicht jeden Tag fahren kann."

Unbedingte Haftstrafe

Fünf Monate Haft verhängt der Richter für schwere Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Eine bedingte Strafnachsicht kommt nicht infrage. Seine zwei Verwaltungsstrafen wegen Schnellfahrens bringen ihn um den Milderungsgrund eines untadeligen Vorlebens. Den Strafantritt kann man bis nach der Behandlung und der Reha aufschieben, und er kann eine Fußfessel beantragen. 5000 Euro Teilschmerzengeld muss er vorerst seinem Beifahrer zahlen, aber auch finanziell wird das noch ein sehr langer Weg.