1 Was ist das für ein neues Urteil?
Das – nicht rechtskräftige – Urteil hat das Wiener Handelsgericht vor Kurzem gefällt. Darin ist festgehalten, dass es nicht rechtens war, dass der Verbund im Mai 2022 den Strompreis erhöht hat. Das Energieunternehmen begründete die Erhöhung damals mit den explodierenden Preisen an der Strombörse – in der Fachsprache mit dem sogenannten Strompreisindex. Der Verbund produziert aber viel Strom selbst, etwa aus günstiger Wasserkraft, also könne er die Erhöhung nicht "ohne Weiteres" mit den Börsenpreisen rechtfertigen. Diese seien für das Unternehmen gar nicht in dem Ausmaß gestiegen, wie es das an die Kundinnen und Kunden weitergegeben hat, argumentiert das Gericht. Der teilverstaatlichte Verbund legt Berufung ein.