Brauchtumsfeuer sind ausdrücklich öffentlich und müssen mit Namen (eines Beauftragten; Zuständigen) gemeldet werden. Auch das – beispielhaft – alljährliche Osterfeuer der Familie am Grund vom Großvater fällt darunter. Das regelt die erneuerte Brauchtumsfeuer-Verordnung des Landes.
"Igel-Paragraf"
Osterfeuer: Ohne Beauftragten brennt nichts mehr
![Neues Regelwerk für Osterfeuer (Bild) und Sonnwendfeuer Neues Regelwerk für Osterfeuer (Bild) und Sonnwendfeuer](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/qdg137-8577331E-FEA0-47D8-8D6E-ADEFB3BE207D_v0_h.jpg/alternates/WIDE_1200/8577331E-FEA0-47D8-8D6E-ADEFB3BE207D_v0_h.jpg)