Mit etwas Verspätung hat die Verordnung am Montagabend das Gesundheitsministerium verlassen: Mit Schlag Mitternacht ist damit in weiten Teilen der Steiermark (wie auch anderer Bundesländer) die dauerhafte Stallpflicht für Geflügel in Kraft getreten. Der Grund: Vergangene Woche waren in Wien und Niederösterreich mehrere mit Vogelgrippe (H5N1) infizierte Wildvögel gefunden worden. Die Krankheit wird zwar nicht auf den Menschen übertragen, verbreitet sich bei Vögeln aber seuchenartig. In der Steiermark gilt der tierische Hausarrest in den südlichen und östlichen Landesteilen sowie im Murtal. Betroffen sind rund 15.000 Betriebe, ausgenommen sind nur Halter mit weniger als 50 Tieren.