Am 27. März hatte der Jugendliche in alkoholisiertem Zustand eine Feier in einem Privatgebäude verlassen. Im Stiegenhaus betätigte er daraufhin einen Feuerlöscher und verunreinigte damit die Räumlichkeiten, anschließend löste er den Feueralarm und somit einen Einsatz der Rettungskräfte aus. Das Gesamtvolumen der Sachschäden sowie der Reinigungskosten belief sich auf rund 1600 Euro. Ein Déjà-vu für den Angeklagten, welcher bereits im Februar wegen Sachbeschädigung verurteilt wurde.