"Es geht um Missbrauch körperlicher oder verbaler Art und leider auch sexualisierter Gewalt", fasst es Barbara Jauk vom Gewaltschutzzentrum Steiermark zusammen. All das ist Hunderten Steirerinnen und Steirern widerfahren, als sie in den 1950er- bis 1980er-Jahren in Betreuungseinrichtungen im Bundesland untergebracht waren. Weil die meisten Taten mittlerweile verjährt, die Opfer aber dennoch belastet sind, hat das Land vor genau fünf Jahren die sogenannte Heimopferentschädigung ins Leben gerufen.