Mehr als sechs Wochen nach Kriegsbeginn ist im Sozialressort die Debatte um die Zuverdienstgrenze von Ukraine-Flüchtlingen entbrannt: Befinden sich die Betroffenen in der Grundversorgung, dürfen sie nur einen sogenannten "Freibetrag" zu verdienen. Das sind 110 Euro netto pro Monat, hinzu kommen 90 Euro netto für jedes Kind.