Das Schreiben ging am 26. Jänner als interne Information an die Mitarbeiter. Darin steht, dass der Arbeitgeber, also die Hausleitung der Lebenswelten Steiermark, von der Covid-19-Schutzimpfung überzeugt und bestrebt sei, die Impfrate in den Einrichtungen zu steigern. Sollten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab dem 1. Februar, dem Start der Impfpflicht, andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen oder auch Bewohnerinnen und Bewohner auffordern, sich nicht impfen zu lassen (ausgenommen davon sind Ärzte und Ärztinnen, die aufgrund medizinischer Kontraindikation von der Impfung abraten), zum Rechtsbruch anstiften. „Als Anstiftung zum Rechtsbruch zählen juristisch alle Wege der Kommunikationsübermittlung sowie die Verteilung von Informationsmaterial, welches sich gegen eine Covid-19-Schutzimpfung richtet“, wird darin erklärt.