An der Universität Graz beschäftigt sich Angelika Adensamer als Doktorandin im Bereich "Smart Regulation" mit der Digitalisierung im Asylverfahren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und "Criminology and Criminal Justice" an der University of Oxford. Adensamer war an Forschungsprojekten am Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) und am Vienna Centre for Societal Security (VICESSE) beteiligt. Sie war außerdem mehrere Jahre im NGO- und im politischen Bereich tätig, von 2018 bis 2020 war sie Mitglied des Datenschutzrats. Zurzeit ist sie außerdem Teil des Redaktionsteams der Zeitschrift juridikum.

Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der polizeilichen Überwachung, Datenschutzrecht und Algorithmenregulierung.

Welcher Frage gehen Sie nach?
ANGELIKA ADENSAMER: Behörden verwenden immer öfter Algorithmen. Es ist aber nicht immer klar, wie die Technologie funktioniert, und schwer zu beweisen, wenn sie einmal falsche Ergebnisse liefert. Ich untersuche, ob man sich dagegen rechtlich wehren kann, und wenn ja, wie. Mein Anwendungsbeispiel ist eine automatisierte Spracherkennung, um das Herkunftsland von AsylwerberInnen festzustellen.

Was könnte Ihre Forschung bewirken?
Sollte meine Arbeit ergeben, dass man sich rechtlich nicht dagegen wehren kann, müsste die Regierung neue Rechtsschutzmöglichkeiten schaffen. Wenn es aber schon rechtliche Möglichkeiten gibt, kann meine Analyse den Betroffenen dabei helfen, diese auch zu nutzen.

Wie ist das Interesse am Thema entstanden?
Ich beschäftige mich schon länger mit Überwachung und Datenschutz. Ich finde die Entwicklungen in dem Bereich sehr beunruhigend, gerade wenn es um neue Algorithmen geht. Ich glaube, solche Technologien werden unsere Gesellschaft in der nahen Zukunft stark verändern. Ich möchte einen Beitrag dazu leisten, dass sich diese Entwicklungen nicht negativ auswirken.