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Corona-Fall in Kindergarten

Freitesten: Keine Ausnahme für geimpfte Eltern

Das Kind (4) ist infiziert, die Eltern scheinbar nicht. Durch den Impfschutz gelten sie als K2 statt K1. Mit dem Freitesten müssen sie dennoch warten.
© EXPA/ JFK
© EXPA/ JFK
Author Verena Schaupp
Verena Schaupp Redakteurin Steiermark-Ressort
Redakteurin Steiermark-Ressort
2. August 2021,
20:43 Uhr

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