Mit dem Ende der Osterferien trat in der Steiermark eine neue Regelung zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung in Volksschulen und Kindergärten in Kraft. Wird in einer Gruppe ein Kind positiv auf Covid-19 getestet, gelten alle anderen in der Gruppe als K1-Kontaktperson und müssen in Quarantäne. Dieser Automatismus galt bisher nur für Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren. Die Neuregelung ist eines der Ergebnisse aus der Sitzung der Landesregierung mit dem Corona-Krisenstab letzten Mittwoch.