"Wird bei einer infizierten Person eine neuartige Variante von SARS-CoV-2 nachgewiesen, kann diese frühestens 14 Tage nach Symptombeginn bzw. nach Probenahme und mindestens 48 Stunden bestehender Symptomfreiheit aus der Absonderung entlassen werden", das gab das Land Steiermark Dienstagfrüh mittels Aussendung bekannt. Hat sich also jemand mit der britischen oder südafrikanischen Variante des Corona-Virus infiziert, muss der (oder die) Betroffene prinzipiell vier Tage länger in Quarantäne als jemand, der sich mit der ursprünglichen Variante infiziert hat.