Die Schulen sind ab Montag in allen Bundesländern wieder offen und es wird fleißig getestet. Immer montags und mittwochs bekommen die Schüler ein Teststäbchen, das sie fünf Mal im rechten und fünf Mal im linken Nasenloch drehen sollen. Die Teststäbchen werden dann mit der Testflüssigkeit beträufelt – nach 15 Minuten gibt es das Ergebnis. Diese selbst durchgeführten Nasenvorwandtests (auch bekannt als anterio-nasaler Test oder "Nasenbohrtest") gelten aber nicht als Zutrittstests für den Friseur oder andere körpernahe Dienstleister. Aber wieso eigentlich nicht?