Die aktuelle Corona-Verordnung sieht vor, dass körpernahe Dienstleister den negativen PCR- oder Antigentest Coronatest ihrer Kunden überprüfen, bevor sie ihrer Arbeit nachgehen. Hermann Talowski, Obmann der Sparte "Gewerbe und Handwerk" der Wirtschaftskammer Steiermark, zweifelte die Rechtmäßigkeit dieser Vorgabe an und hat bei der Grazer Anwältin Karin Prutsch eine entsprechende Stellungnahme eingeholt.