Wer seine Lockdown-Mähne beim Friseur bändigen lassen will, braucht eine Eintrittskarte: nur mit einem negativen Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, darf man in den Salon. So steht es in der neuen Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums. Doch Hausbesuche von Friseuren, Fußpflegern oder Masseuren (körpernahen Dienstleistern wie es im Amtsdeutsch heißt) werden in der Verordnung nicht erwähnt. Was gilt, wenn der Friseur nach Hause kommt?