In den Sommerferien werden die Tore für die nächste Wintersportsaison gesteckt. Heuer auch auf gesetzlicher Ebene: So hat die Steiermark eine Novelle des Landessicherheitsgesetzes vorbereitet, die ein „Befahren und Betreten von Pisten(-abschnitten) zu bestimmten Zeiten untersagt“. Wer dagegen verstößt, der riskiert künftig eine Geldstrafe von bis zu 2000 Euro.