Der Verfassungsgerichtshof an der Wiener Freyung wird sich in Kürze mit einem Individualantrag steirischer Bauern vom Mittwoch dieser Woche auseinandersetzen müssen: Sie regen darin an, eine Verordnung des Landeshauptmanns von März 2018 zum Grazer und Leibnitzer Feld sowie zum Unteren Murtal zu überprüfen; dabei geht es um Schongebiete und Düngebeschränkungen im Sinne der Nitratbelastung beziehungsweise des Grundwasserschutzes. Besonders, da die Verordnung ausschließlich Landwirte einschränkt, und sich die Ertragskraft der Flächen auf die Lebensmittelproduktion und die regionale Grundversorgung der Bevölkerung auswirkt. Dies hat auch wegen der aktuellen Coronakrise zusätzliche Brisanz.