In der Vorwoche sorgte die Diskrepanz zwischen der Wirtschaftskammer und den Fahrschulen für Wirbel. Die Ausgangslage: In einem Bericht im Kurier betonte Stefan Ebner vom WKO Fachverband, dass die während der Corona-Zeit angebotenen Online-Theoriekurse, die von Fahrschülern von zu Hause per Videoschaltung verfolgt werden können, rechtswidrig seien. Alle Fahrschüler, die einen solchen Kurs besuchen, müssten nach Öffnung der Fahrschulen die Theorie im Kursraum „nachsitzen“, hieß es von der WKO. Nun wird das Gesagte dementiert. Ebner seien Wörter in den Mund gelegt worden, die so nicht stimmen würden.