Ob denn eine Autofahrt zum Zweitwohnsitz erlaubt wäre, wollte ein Twitter-User von der Landespolizeidirektion Wien wissen. Die antwortete: "Da dies nicht unter die in der Verordnung des Gesundheitsministeriums aufgelisteten Ausnahmen fällt, ist diese Fahrt nicht gestattet." Hier finden sie den Tweet.