Tirol will die Gangart gegen Online-Buchungsplattformen wie Airbnb verschärfen: Ab März sollen Vermieter eine Bewilligung der Baubehörde einholen müssen, um ihre privaten Wohnungen und Zimmer im Internet anbieten zu dürfen. Zumindest dann, wenn sie nicht selbst im Haus leben und mehr als drei Wohnungen oder zwölf Betten anbieten. Hintergrund ist der stärker werdende Kampf der Kommunen um Hunderttausende Euro an Abgaben und schönere Nächtigungsstatistiken.

Davon seien hierzulande „vor allem Graz und Schladming“ betroffen, betont Tourismus-Chef Erich Neuhold. Er geht steiermarkweit von 350.000 nicht gemeldeten Nächtigungen pro Jahr aus – in mehr als 2000 Unterkünften. Um dem entgegenzuwirken, wurde das entsprechende Landesgesetz erst 2018 adaptiert: Dienstleister müssten seither Daten der Vermieter übermitteln, Vermieter jede Buchung melden.