Eine Grazerin hatte ihren Fall Ende November angezeigt, nun meldeten sich zwei weitere Opfer: Offenbar treibt ein Mann in Graz sein Unwesen, der Frauen in Stiegenhäusern auflauert und sexuell belästigt. Die Polizei warnt und gibt Verhaltenstipps.

Fall 1 ereignete sich am 23. November in einem Wohnhaus in der Neutorgasse. Während eine 25-Jährige im Stiegenhaus auf den Lift wartete, griff ihr ein Unbekannter von hinten zwischen die Beine. Durch Schreie und heftige Gegenwehr konnte sie den Belästiger in die Flucht schlagen.

Die Medienberichte veranlassten nun zwei weitere Opfer, sich bei der Polizei zu melden. Ein Übergriff fand demnach schon in der Nacht auf den 9. November (ebenfalls ein Samstag) im Stiegenhaus eines Wohnhauses in der Bindergasse statt. Eine 23-jährige Grazerin konnte den Mann wegstoßen und nach draußen flüchten.

Und in der Nacht auf Montag, dem 30. November, kam es zu einer Attacke auf eine 27-jährigen Grazerin in einem Mehrparteienhaus in dern Rankengasse. Ein Unbekannter griff der Frau aufs Gesäß, sie stieß ihn weg und schrie ihn lautstark an, bevor sie in ihre Wohnung flüchtete.

Alle drei Frauen blieben unverletzt. Die Vorgangsweise, die Tatzeiten (frühe Morgenstunden) und die Personenbeschreibung lassen auf einen Täter schließen.

Hinweise sind an das Kriminalreferat des Stadtpolizeikommandos erbeten:
Tel. 0 59 133 65 - 3333.

Verhaltenstipps

Die Kriminalprävention der Polizei gibt darüberhinaus Tipps, wie man im öffentlichen Raum zu seiner eigenen Sicherheit beitragen kann.

  • Seien Sie stets aufmerksam! Kopfhörer im Ohr verringern beispielsweise Ihre Aufmerksamkeit.
  • Achten Sie auf Ihr Bauchgefühl! Nehmen Sie Signale wie Unbehagen ernst.
  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Präsentieren Sie sich selbstbewusst und entschlossen – das kann Täter abschrecken.
  • Seien Sie im Notfall laut! Rufen Sie mit fester und lauter Stimme „Nein“, „Halt“ oder „Stopp“. Auch ein Handalarmgerät kann hilfreich sein.
  • Wenn Sie sich in Gefahr zur Gegenwehr entscheiden, dann muss diese schnell, heftig und ohne Hemmung passieren. Ziel ist es, den Gefährder im Rahmen gerechtfertigter Notwehr abzuwehren, um die Möglichkeit zur Flucht zu haben.
  • Flucht ist immer die beste Verteidigungsform!
  • Rufen Sie so rasch wie möglich die Polizei unter der Notrufnummer 133! Nur so kann rasche Hilfe erfolgen und Beweise gesichert werden.