Zwei Jahre nachdem ein 42-jähriger Obersteirer im Keller seines Hauses die Leiche einer Prostituierten einbetoniert hatte, stand er kürzlich erneut vor Gericht. Diesmal musste er sich im Landesgericht Leoben wegen Hehlerei verantworten. Das Urteil: neun Monate bedingte Haft. Der Haupttäter bekam ein  Jahr Gefängnis unbedingt. Die Urteile sind rechtskräftig.