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Vor dem Anpfiff sorgten Ajax-Fans für Probleme: Sie haben das Netz vor dem Gästesektor losgerissen. Es gab bereits zwei Durchsagen auf Niederländisch in Richtung der Anhänger.

Das Spiel konnte jedoch wie geplant gestartet werden, der SK Sturm nimmt die Mission Champions-League-Qualifikation wieder in Angriff. Die Grazer müssen ein 0:2 aus dem Hinspiel gegen Ajax Amsterdam aufholen, um in die dritte Runde aufzusteigen. Gelingen soll dies mit folgender Aufstellung: Siebenhandl; Koch, Spendlhofer, Maresic, Ferreira; Lovric, Lackner, Hierländer; Zulj; Hosiner, Eze

Auch die Niederländer haben ihre Aufstellung bereits bekanntgegeben. Star-Neuzugang Dusan Tadic wird von Beginn an stürmen:

Viele Polizisten, noch mehr Fans

Vor dem Spiel ist es in der Grazer Innenstadt laut gewesen: Ajax-Fans versammelten sich im Zentrum der Stadt und planten einen gemeinsamen Marsch vom Hauptplatz bis ins Liebenauer Stadion.

Mehr als 800 Fans aus den Niederlanden verfolgen das Spiel heute in Graz, viele davon sind bereits gestern angereist. Zu größeren Zwischenfällen ist es bislang dadurch nicht gekommen.

Sicherheitsbereich um die Merkur Arena

Die Landespolizeidirektion Steiermark hat einen Sicherheitsbereich um die Merkur Arena errichtet. Dieser umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse - Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit und Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. gegangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu 500 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.