Wegen einer Bombendrohung am 18. März des Vorjahres kurz vor der Eröffnungsfeier der Special Olympics in Schladming mit 15.000 Besuchern, wo auch Helene Fischer auftrat, hat ein 33-jähriger Angeklagter bei einem Prozess im Februar 2018 am Landesgericht Salzburg eine Diversion erhalten. Die Staatsanwaltschaft brachte dagegen eine Beschwerde ein, diese wurde aber jetzt vom Oberlandesgericht Linz abgewiesen.

"Es bleibt bei der Diversion", erklärte der Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Franz Essl, am Donnerstag gegenüber der APA. Der Berufsdetektiv aus Salzburg war zum Vorwurf des "Landzwanges" geständig, sein Anwalt sprach von "privaten Problemen".

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christoph Rother hatte bei dem Prozess am 26. Februar am Landesgericht Salzburg die vorläufige Einstellung des Verfahrens zur Leistung von 200 Stunden in einer gemeinnützigen Einrichtung binnen sechs Monaten beschlossen. Zudem muss der Angeklagte 200 Euro Pauschal-Prozesskosten zahlen. Dann wird das Verfahren endgültig eingestellt.