Vor beinahe drei Jahren, im August 2015, kam Erich S. (57) in die Ordination des Arztes. „Tschüss, bis später!“, verabschiedete er sich von seiner Frau am Telefon. Es war ein Abschied für immer. Im Untersuchungsraum erlitt S. einen massiven Hinterwandinfarkt, an dem er fünf Tage später starb. Trotz der Reanimation durch den Arzt oder gerade weil die Reanimation mangelhaft durchgeführt wurde.
Zivilrechtlich hat die Witwe, vertreten von Anwältin Karin Prutsch, bereits Schmerzengeld (Schockschaden und Trauerschmerzengeld) erstritten – obwohl der Arzt mit dem Lebensstil des Verstorbenen argumentierte. S. war übergewichtig und Raucher.