Steigender Druck auf Zusteller, Personalabbau und Frühpensionierungswelle sind ein Politikum bei der Österreichischen Post AG, das über parlamentarische Anfragen auch immer wieder den Nationalrat erreicht. Nun zeigt ein Urteil des Arbeitsrechtsgerichts (Landesgericht Graz) neue Facetten des Dauerbrenners auf. Eine 56-jährige Grazer Zustellerin hat die Post auf Zahlung von angefallenen Überstunden und Schmerzensgeld verklagt. Inzwischen hat sie in zweiter Instanz 12.552,82 Euro zugesprochen bekommen. Die Post bekämpft das Urteil des Oberlandesgerichts nun vor dem Obersten Gerichtshof.