Wie steht die Polizei zum Thema Bürgerwehr?
MAXIMILIAN ULRICH: Wenn sich Leute privat zusammentun, um die Sicherheit zu erhöhen, ist das prinzipiell nicht verboten. Es handelt sich dabei um eine Art erweiterte Nachbarschaftshilfe. Der springende Punkt ist aber: Die Bürgerwehr hat keine besonderen Befugnisse, die Mitglieder dürfen nicht selbst polizeiliche Handlungen vornehmen. Sie müssen wie alle anderen Bürger auch die Gesetze einhalten.