GRAZ, WIEN. Es sind nur zwei Seiten, aber die haben es in sich. Die Kernaussage: Der Bundesrechnungshof kann den von SPÖ und ÖVP vorgelegten Entwurf zum neuen Glücksspielgesetz "nicht umfassend beurteilen"; die "finanziellen Auswirkungen" seien nicht "nachvollziehbar dargestellt". Dabei, so erinnert RH-Präsident Josef Fiedler die Gesetzgeber im Landtag, sieht die Geschäftsordnung des Landtages genau das vor: Bei jeder Gesetzesvorlage muss klar sein, wie sich das neue Gesetz finanziell auswirkt.