Die nicht gebaute Flughafen-Haltestelle der Koralmbahn wird indirekt zum Fall für den Verfassungsgerichtshof. Ein jüngst gefasster Beschluss des VfGH geht nämlich „vorläufig“ davon aus, dass eine Passage im Eisenbahn-Hochleistungsstreckengesetz (HlG) verfassungswidrig ist. Das Gesetz dürfte gegen das Grundrecht auf Eigentum und gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen.