Eine kleine Nebenfront FPÖ-Finanzskandal wurde am Mittwoch am Straflandesgericht Graz begradigt. Ein ehemaliger Mitarbeiter (47) des damaligen Grazer FPÖ-Gemeinderatsklubs musste sich vor Richter Gerhard Leitgeb wegen schweren Betrugs verantworten. Er hat es verabsäumt, dem Arbeitsmarktservice (AMS) zu melden, dass er parallel zum Arbeitslosenbezug einen Bezug aus seiner Beschäftigung im Gemeinderatsklub hatte. Geschädigt ist das AMS um den Betrag von 6.165,65 Euro. Damit liegt er knapp über der Wertgrenze zum schweren Betrug.

„Ich bekenne mich schuldig“, sagt er mit Nachdruck, „vollinhaltlich.“ Geständig war er von Beginn an in dem Verfahren, das von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt geführt wurde. Seine Lage hat sich nicht wesentlich gebessert: Er hat weiter hohe Schulden, hat Unterhaltspflichten für mehrere Kinder und ist weiterhin „beim AMS“, also arbeitslos. Dazu bezieht er aus einem „geringfügigen Job 300 bis 500 Euro“ monatlich - das sei aber dem AMS gemeldet. „Das ist wichtig“, mahnt der Richter.“ - „Ja.“ Dem AMS hat er bereits 1000 Euro des Schadens zurückbezahlt. Buchungsdatum ist ein Tag vor der Verhandlung. Der Rest folgt in Raten, sobald ein Rückforderungsbescheid ergangen ist.

Volles Geständnis bringt Diversion

Gleich zu Beginn weist der Richter den Privatbeteiligtenansschluss des „Korruptionsfreien Gemeinderatsklubs“ (KFG) in Nachfolge des FPÖ-Klubs zurück. Geschädigt durch den angeklagten Betrug sei allein die auszahlende Stelle AMS. Angesichts des vollinhaltlichen Geständnisses ist die Verhandlung kurz und knapp - Verteidiger Michael Dietrich regt eine Diversion an.

Der Richter entschließt sich dem nachzukommen, trotz „generalpräventiver Bedenken“. Aber: Geständnis, die teilweise Schadensgutmachung und der bisherige ordentliche Lebenswandel helfen. Der Beschuldigte muss innerhalb von sechs Monaten das höchstmögliche Ausmaß an gemeinnützigen Leistungen (240 Stunden) erbringen, den Schaden zur Gänze zurückzahlen und 150 Euro Pauschalkosten bezahlen. Dann wird das Verfahren eingestellt. „Ich erkläre mich damit einverstanden“, erklärt der Beschuldigte. Staatsanwältin Johanna Schunn gibt keine Erklärung ab.