Objektivierungsgesetz macht Ausnahme bei Richterposten
Besetzung von Spitzenposten im Landesdienst wird neu geregelt, Beschluss vermutlich im Juni. „Hecht“ im Gesetzesentwurf wurde entfernt, Opposition bleibt bei Kritik.
Die Begutachtungsphase für das neue steirische Objektivierungsgesetz ist zu Ende, diese Woche segnete die Landesregierung ihren Letztentwurf ab, der im Juni im Landtag behandelt werden soll. Vorweg: Den größten „Hecht“ im Ursprungsentwurf hat man beim zuständigen Personallandesrat Werner Amon (ÖVP) herausgefischt. Die Befristung auf drei Jahre nach erstmaliger Bewerbung gilt demnach für alle Leitungsfunktionen, außer beim Landesverwaltungsgericht. Eine befristete Richterbestellung wäre wohl verfassungswidrig gewesen, wie LVwG-Präsidentin Verena Ennemoser und auch die ehemalige OGH-Präsidentin Irmgard Griss zuletzt einwarfen.
Von dieser von Amon schon vorab angekündigten „Klarstellung“ abgesehen, bleibt die Opposition bei ihrer Kritik – weil die eigenen Forderungen unberücksichtigt blieben. FPÖ und Neos geht das Gesetz viel zu wenig weit. „Unserer Auffassung nach müssen Referatsleiter, die Geschäftsführer von Landesgesellschaften sowie Amtsleiterpositionen in Gemeinden jedenfalls auch vom Gesetz erfasst sein“, sagt FPÖ-Verfassungssprecher Stefan Hermann. Neos-Klubobmann Niko Swatek vermisst zudem die parlamentarische Kontrolle über Personalentscheidungen. Über Bewerbungen und deren Beurteilungen sei „strengstes Stillschweigen“ zu bewahren, heißt es im Gesetz. „Weil da manches weiterhin unter der Decke entschieden werden soll“, vermutet Swatek. Die Freiheitlichen hätten gerne einen Vertreter des Landesrechnungshofes in den Begutachtungskommissionen, die der Landesregierung einen Dreiervorschlag samt unterbreiten soll.
Breite Zustimmung darf die Koalition also nicht erwarten. Die Neos drängen weiter auf ihr „Anti-Postenschacher-Paket“, die FPÖ will „alle weiteren landesparlamentarischen Mittel ausschöpfen“.
