Der Privatklinik streut der Sohn Blumen: „Es war eine so herrliche Betreuung. Ich sah, dass es meiner Mutter immer besser geht und ihr der Aufenthalt dort wirklich guttut.“ Der Haken an der Rehabilitation der schwerkranken Frau: Der 61-Jährige konnte die dafür veranschlagten Kosten nicht bezahlen, blieb der Klinik 47.000 Euro schuldig. Übersetzt ins Strafrecht: schwerer Betrug.