Personen mit forensischem Hintergrund – auch als „geistig abnorme Rechtsbrecher“ bezeichnet – können bei festgestelltem Pflegebedarf und nach entsprechender Entscheidung einer Gerichtskommission in normalen Pflegeheimen untergebracht werden. In der Steiermark war dies im Vorjahr bei insgesamt 169 Personen der Fall. Das geht aus einer schriftlichen Anfragebeantwortung von Gesundheits- und Pflegelandesrat Karlheinz Kornhäusl (ÖVP) an die FPÖ hervor.