Die Behindertenorganisation Lebenshilfe sieht nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) in Folge eines Unfalles mit einem von der Organisation betreuten Menschen mit Beeinträchtigung in Tirol einen „Meilenstein“ für Behindertenrechte. Erstmals sei höchstgerichtlich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung herangezogen worden, hieß es. Die Autobesitzerin, mit deren Wagen der Mann angefahren worden war, hatte geklagt.