Klage abgewiesen
Mann mit Behinderung verursachte Unfall: OGH sieht keine Verletzung der Aufsichtspflicht
Tiroler Lebenshilfe war nach Verkehrsunfall mit einem ihrer Klienten verklagt worden - OGH erkannte aber keine Aufsichtspflichtverletzung der Betreuungsinstitution. Generalsekretärin der Lebenshilfe Steiermark sieht im Urteil Stärkung der Selbstbestimmung von behinderten Menschen.
© Spitzi-Foto via imago-images.de