Ende Jänner löst Senfgelb endgültig das Purpur des alten Jahres ab. Das heißt, spätestens dann sollten Sie als Autofahrer oder Motorradfahrerin die neue Jahresvignette für 2024 geklebt haben. Oder Sie haben gleich eine digitale Vignette erworben. Die Vorteile der elektronischen Variante liegen auf der Hand: kein Kleben und Abkratzen mehr, keine zweite Vignette bei Wechselkennzeichen, keine Probleme bei Glasbruch.

Dennoch gibt es Fallstricke, die es tunlichst zu umfahren gilt. So ist die digitale Zwei-Monats- bzw. Jahresvignette aus Konsumentenschutzgründen (Rücktrittsrecht) erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig. Wenn man die Vignette an einer Verkaufsstelle eines der rund 6000 Vertriebspartner der Asfinag im In- und Ausland, einem Automaten oder an einer Mautstelle kauft, können sich Spätentschlossene diese Frist ersparen. Beim Kauf der neuen 1-Tages bzw. 10-Tages Vignette entfällt sie von vornherein.

Der ÖAMTC berichtet über Beschwerden gegen „dubiose Vignetten-Verkaufsportale“, die damit werben, dass die dort verkauften digitalen Vignetten sofort gültig sind. Dabei ist das - siehe oben - kein exklusiver Vorteil. „Zunächst ist festzuhalten, dass diese Portale nicht illegal sind. Allerdings verkaufen sie die Vignetten im Grunde nicht direkt, sondern bieten vor allem die Registrierung des Kennzeichens an – gegen Entgelt. Damit kann eine Vignette über ein solches Portal fast 70 Prozent mehr kosten als bei einem offiziellen Anbieter“, warnt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka. Der ÖAMTC empfiehlt daher, nur bei offiziellen Stellen zu kaufen. Die Mobilitätsklubs gehören dazu.

Ärger mit geschenkten Vignetten

Ein User beschwert sich über die böse Überraschung, die man erleben kann, wenn man, wie von der Asfinag beworben, die digitale
Vignette verschenken will. „Es ist im System der Asfinag keine Sperre für den Mehrfachkauf von Vignetten für dasselbe Autokennzeichen eingebaut. Das bedeutet, dass es Autobesitzer gibt, die als Folge davon mehrere Vignetten für das Jahr
2024 für dasselbe Kennzeichen besitzen.“ Die Asfinag mache „Probleme“ dabei, die doppelt gekauften Vignetten zurückzuerstatten.

Asfinag-Pressesprecher Alexander Holzedl schließt das zunächst aus: „Das System lässt keinen Doppelkauf zu.“ Nach Rücksprache mit der IT-Abteilung der Asfinag räumt er aber ein: „Wenn eine Vignette für ein Fahrzeug gekauft wird, für das bereits eine Vignette hinterlegt ist, poppt im System eine Warnung auf. Wir warnen prominent und deutlich sichtbar, können und wollen einen legalen Kauf aber nicht stoppen.“ In seltenen Fällen passieren trotz Warnung Doppelkäufe - meist allerdings durch Zahlendreher. Kunden bemerken das dann, wenn sie abgestraft werden, weil sie wider Erwarten doch keine Vignette haben. Andere Kunden könnten dafür unerwartet eine Vignette für ihr Kennzeichen haben, die sie gar nicht gekauft haben.

„Wir prüfen bei Reklamationen generell alle Fälle und schauen, wie wir individuell Lösungen finden“, versichert Holzedl. Klar sei aber auch: „Es gibt eine gewisse Eigenverantwortung.“