An sich sind ja Jahrestage ein Grund zu feiern. Doch es gibt auch Jahrestage, für die das gar nicht zutrifft. So etwa der Jahrestag der Vakanz an der Spitze des Bundesverwaltungsgerichts. Mit 1. Dezember 2022 ist der bisherige Präsident des Gerichts in den Ruhestand getreten. Anfang des Jahres 2023 hat eine hochkarätig zusammengesetzte Kommission einen Besetzungsvorschlag erstattet. Und seither: Funkstille. Es gibt nach wie vor keine Präsidentin und keinen Präsidenten. Das könnte darauf schließen lassen, dass der Posten eingespart werden könnte. Doch das wäre ein Trugschluss. Das Bundesverwaltungsgericht ist das größte Gericht Österreichs. Natürlich braucht es eine Führung. Der Präsidentin kommt etwa als Vorsitzende des Personalsenats eine wichtige Rolle bei der Besetzung offener Richterplanstellen zu. Hier werden Entscheidungen getroffen, die das Gericht auf Jahre hinaus prägen.