Sehr reflektiert berichtet der Betrüger über seine Zeit in Haft: „Hier am Gericht sagt natürlich jeder, dass es ihm leidtut. Aber bei mir ist es wirklich so, Frau Rat. Ich habe viel gelesen im Gefängnis. Ein Spruch war dabei, der besonders gut zu mir passt: Manche Dinge im Leben gehen schief, damit du wieder auf den richtigen Weg findest.“

Schiefgelaufen ist beim 41-Jährigen einiges. Seit 2017 ist für ihn etwa die betrügerische Herauslockung von Gutscheinen in einem renommierten Shoppingcenter verbucht. Gegenwert: unglaubliche 175.000 Euro! „Wie konnte das funktionieren?“, fragt Richterin Barbara Schwarz am Grazer Straflandesgericht den Center-Geschäftsführer. „Vor Weihnachten war Hochsaison beim Gutscheinverkauf.“ – „Aber warum gibt man jemandem eine derart hohe Summe?“ – „Er trat als Firma auf, Firmen müssen nicht gleich bezahlen ...“ Immerhin habe man im Center die Lehren aus dem Fall gezogen: „Jetzt gibt es die strikte Regelung, dass man keine weiteren Gutscheine mehr bekommt, wenn man die Rechnung für den ersten nicht bezahlt hat.“

Barbara Schwarz, Richterin
Barbara Schwarz, Richterin © Christian Penz

Die Täuschung gelang dem Angeklagten, weil er Liquidität vortäuschte. Nicht nur im Shoppingcenter. Weitere Straftaten setzte er mit Autos. Mehr als 300.000 Euro Schaden soll er hierbei angerichtet haben, angetrieben durch seine Spielsucht. Unter der Vorgabe, dringend Pkw zu benötigen, baute er Zeitdruck auf Verkäufer auf und übergab bei Übernahme des Fahrzeugs eine von ihm selbst angefertigte, gefälschte Überweisungsbestätigung einer Bank. Dutzende Autos verkaufte er als vermeintlicher Besitzer an Autohändler weiter.

Urteil dankend angenommen

„Mein Mandant hat zur Aufklärung beigetragen, war immer geständig“, sagt Anwalt Thomas Klein. Das rechnet auch die vorsitzende Richterin dem Beschuldigten an: „Sie haben auf die Schöffen und mich einen guten Eindruck gemacht. Sie stehen wenigstens zu Ihren Fehlern.“ Wegen „der gewaltigen Summen“ setzt es dennoch dreieinhalb Jahre Haft. Er nimmt an: „Danke vielmals.“