Vom Vorwurf des versuchten Mordes wurde eine 49-Jährige am Donnerstag am Landesgericht Graz freigesprochen. Die Frau hat im April ihren damaligen Lebensgefährten in Graz im Zuge eines Streits durch einen Messerstich in die Brust schwer verletzt. Aus ihrer Sicht war es Notwehr und ein Unfall, die Staatsanwaltschaft klagte versuchten Mord an. Ihr Partner soll sie immer wieder misshandelt haben, sie selbst soll im alkoholisierten Zustand auch auf andere Personen losgegangen sein.

Die Ungarin und ihr Lebensgefährte waren beide „dem Alkohol nicht abgeneigt“, formulierte Staatsanwalt Stefan Thomas Pirker. Handgreiflichkeiten waren auch keine Seltenheit: „Es handelte sich um eine Gewaltbeziehung“, meinte der Ankläger. An diesem Tag im April hatten beide schon viel getrunken, dann ging der Mann Zigaretten holen. Als er erst fünf Stunden später nach Hause kam, fragte sie ihn erbost, wo er gewesen sei. Der Streit soll dann eskaliert sein und sie bekam nach eigenen Angaben große Angst vor ihm. Also ergriff sie ein Messer und wollte sich angeblich nur schützen, doch tatsächlich erlitt das Opfer einen Stich von oben in den Brustkorb..

Das Messer gezogen

Der Verteidiger meinte, es fehle in der Anklage das Motiv für einen versuchten Mord. Auch er sprach von einer Gewaltbeziehung, aus der sich die Frau befreien wollte: „Vielleicht hat es ihr einfach gereicht, gewürgt und geschlagen zu werden.“ Er räumte allerdings auch ein: „Die Gewalt war ganz sicher nicht einseitig.“

Die Frau blieb dabei, dass sie das Messer nur in der Hand gehalten habe, weil sie so große Angst vor ihrem Lebensgefährten gehabt habe. Einige Tage zuvor hatte er ihren Kopf gegen eine Glasplatte geschlagen, sodass diese zerbrochen sei. „Er hat unser Geld verspielt und mich immer geschlagen“, erzählte sie unter Tränen.

Das Opfer versuchte, die Frau teilweise zu entlasten: „Ich liebe sie noch immer.“ Die Geschworenen sprachen sie frei und entschieden auf fahrlässige Körperverletzung: zwei Monate Haft, die bereits verbüßt sind.