Der deutsche Anti-Doping-Experte beruft sich auf eine - allerdings noch nicht rechtskräftige - Entscheidung der Österreichischen Anti-Doping-Rechtskommission (ÖADR).

Gegen diese Entscheidung werde kein Widerspruch eingelegt, habe Dürrs Anwalt der ARD gesagt, schrieb Hajo Seppelt. Die ÖADR bestätigte, dass es im Verfahren gegen Johannes Dürr eine "vorläufige Entscheidung" gibt, aber nicht deren Inhalt. "Es läuft die Rechtsmittelfrist, deshalb können wir keine inhaltlichen Angaben machen", erklärte ÖADR-Mitglied Gerhard Probst gegenüber der APA. Die Frist läuft bis Anfang Oktober.

Dürr war im Anschluss an die "Operation Aderlass" während der Nordischen Ski-WM im Februar in Seefeld neuerlich unter Dopingverdacht geraten und im März suspendiert worden. Der Niederösterreicher, 2014 wegen eines positiven EPO-Test bereits für zwei Jahre gesperrt, hatte im Jänner in einer TV-Dokumentation Blutdoping vor seinem Auffliegen bei den Winterspielen in Sotschi zugegeben.

Anschließend sagte er gegenüber der deutschen Staatsanwaltschaft als Zeuge über die Involvierung des deutschen Arztes Mark S. aus. Diese Angaben führten Ende Februar zur Verhaftung des Mediziners, mehrerer Komplizen in Erfurt sowie von fünf Langläufern bei der Nordischen WM in Seefeld.

Im Zuge weiterer Ermittlungen stellte sich heraus, dass Dürr auf seinem gescheiterten und angeblich sauberen Weg zur erhofften WM-Teilnahme weiterhin bis zuletzt Blutdoping betrieben hatte.

Dürr hat seine Karriere mittlerweile als beendet erklärt.