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Wurm hatte laut Dürr mit Kühlschrank nichts zu tun

Der ehemalige Skilangläufer Harald Wurm hat sich am Freitag am Landesgericht Innsbruck wegen Vergehens nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz, schweren Sportbetrugs und falscher Beweisaussage nicht schuldig bekannt.

© APA/HELMUT FOHRINGER