Ein Mann, der im Zusammenhang mit der illegalen Weitergabe eines Teiles der Krankenakte von Formel-1-Rekordweltmeister Michael Schumacher in Haft gesessen ist, hat sich in seiner Zelle erhängt. Der Leichnam des Verdächtigen wurde am Mittwoch in der Früh in einem Polizeigefängnis in Zürich aufgefunden, gab die Zürcher Staatsanwaltschaft am Nachmittag bekannt.

Der Name der Person wurde nicht genannt. Es habe sich laut Staatsanwaltschaft aber um einen hochrangigen Mitarbeiter eines Helikopterunternehmens gehandelt. Dieser war am Dienstag im Zusammenhang mit dem Verdacht der Weitergabe vertraulicher Dokumente festgenommen worden. Teile der Schumacher-Akte waren im Juni diversen Medien zum Kauf angeboten worden.

Reha in der Schweiz

Schumacher befindet sich nach einem schweren Skiunfall im Dezember und monatelangem Koma derzeit auf Reha in der Schweiz. Die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) hätte ursprünglich den Transport des 45-jährigen Deutschen von der Universitätsklinik Grenoble nach Lausanne durchführen sollen. Daher hatten Mitarbeiter Einblick in Teile der Akten.

Letztlich wurde Schumacher aber gar nicht mit dem Hubschrauber, sondern mit einem Krankenwagen in die Schweiz überstellt. Für die Akten sollen laut der französischen Regionalzeitung "Le Dauphine Libere" 60.000 Schweizer Franken (49.280 Euro) verlangt worden sein. Die IP-Adresse des Computers, von dem die Angebote versandt worden sind, wurde zur Rega zurückverfolgt. Diese stellte daraufhin zur Aufklärung des Falles selbst Strafanzeige.

Laut Angaben der Staatsanwaltschaft gibt es keinen Hinweis, dass in den Tod des Mannes in der Zelle ein Außenstehender involviert gewesen sein könnte. Schumacher hatte sich Ende Dezember bei einem Sturz in Meribel ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zugezogen. Zum Gesundheitszustand des siebenfachen Weltmeisters gibt es weiterhin keine zuverlässigen Angaben.

Ermittlungen eingestellt

Die Ermittlungen zur illegalen Weitergabe der vertraulichen Dokumente aus Schumachers Krankenakte werden laut der Staatsanwaltschaft Zürich nun eingestellt. Es würden keine Erkenntnisse über andere Verdächtige vorliegen, hieß es von der Behörde. Unabhängig davon gelte auch für den Verstorbenen die Unschuldsvermutung.

Ernst Kohler, Chef der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega), zeigte sich vom Tod seines Mitarbeiters betroffen. "Dieses tragische Ereignis macht uns traurig und sprachlos", erklärte Kohler. "Unsere Gedanken und unser aufrichtiges Beileid gelten in diesem Augenblick den Angehörigen des Verstorbenen und den Personen aus seinem Umfeld."

Aussendung der Oberstaatsanwaltschaft Zürich im Wortlaut

"Ein Mann ist am Mittwochmorgen, 6. August 2014 erhängt in seiner Zelle im Zür-cher Polizeigefängnis aufgefunden worden. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft bestehen keine Hinweise auf Dritteinwirkung. Der Verstorbene war im Zusammenhang mit der Weitergabe von Krankenakten von Michael Schumacher am 5. August 2014 festgenommen worden.

Gestützt auf Anzeigen der Rega und der Familie Schumacher eröffnete die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich ein Strafverfahren wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses. Die erfolgten Abklärungen führten am 5. August 2014 zur Verhaftung des Kadermitarbeiters der Rega.

Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich hat gestützt auf je eine Anzeige der Rega und der Familie Schumacher vom 8. Juli 2014 zunächst ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses eröffnet. Inhalt der Anzeigen war der Vorwurf, dass Auszüge aus den Krankenakten von Michael Schumacher diversen Medien zugestellt und zum Kauf angeboten worden sein sollen.

Die Ermittlungen der auf Internetkriminalität spezialisierten Staatsanwaltschaft II und der Kantonspolizei Zürich führten zu einem Kadermitarbeitenden der Rega. Gestützt auf die Ermittlungsergebnisse wurde dieser unter dringendem Tatverdacht am 5. August 2014 festgenommen und polizeilich befragt. Er bestritt anlässlich der polizeilichen Befragung die Vorwürfe, weshalb die Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft II für den Folgetag geplant war.

Am Mittwochmorgen, 6. August 2014, ist der Inhaftierte anlässlich der Frühstücksabgabe erhängt in seiner Zelle im Zürcher Polizeigefängnis aufgefunden worden. Der sofort beigezogene Arzt konnte nur noch dessen Tod feststellen.

Die Staatsanwaltschaft Zürich hat, wie in solchen Fällen üblich, eine Untersuchung eingeleitet. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft bestehen keine Hinweise auf Dritteinwirkung.

Im Zusammenhang mit den den Medien angebotenen Krankenakten liegen der Staatsanwaltschaft nach heutiger Kenntnis keine Hinweise auf eine anderweitige Täterschaft vor, weshalb dieses Verfahren voraussichtlich eingestellt wird.

Aus personenschutzrechtlichen Gründen werden keine weiteren Angaben gemacht. Nach wie vor gilt auch für den Verstorbenen die Unschuldsvermutung."